Projekt Burgring 18
Seit 2018 versuchen wir gegen den Widerstand des Investors und der Baubehörde unsere Immobilie für unsere Enkel zu erhalten. Durch Fehler in der Gebäudetechnik wurden die Außenwände unseres Gebäudes stark geschädigt.
Im weiteren Verlauf der Sanierung an den Nachbargebäuden konnte unser Gebäude ab 2019 nicht mehr versichert und nicht mehr vermietet werden. Grund hierfür war fehlender Brandschutz ausgelöst durch eine ungenehmigte Überbauung unserer Gebäudeabschlusswand.
Bis heute werden wir durch Investor und Baubehörde tolerierte Verstöße gegen BGB, Baugesetze und Verordnungen bei der Sanierung der angebauten Nachbargebäude an der Nutzung unseres Gebäudes gehindert.
Status 12. März 2023
Aktuell werden die Vorwürfe zum Betrug und Nötigung, sowie Nichteinhaltung des Vergleichs durch die Baubehörde, gerichtlich überprüft. Gegen den Nachbarn ist eine zivilrechtliche Klage zum Rückbau wegen Überbauung unserer Gebäudefundamente eingereicht.
Hier wurde die Ausführung nach vorgelegter Statik nicht umgesetzt, aber bescheinigt.
Der Brandschutz ist nicht eingehalten wird aber von der Baubehörde trotz Hinweis nicht geprüft. Hier wird auf die Bescheinigung des Eigentümers verwiesen!
Diese Umstände werden derzeit zusätzlich von der Bauaufsicht des Kreises Recklinghausen geprüft.
Die Ergebnisse werden wir auf unserer Seite in einer Präsentation veröffentlichen.
Status 10. Juni 2023
Nach mehreren Informationen ergibt sich der Verdacht eines gemeinschaftlichen Betruges zu unserem Nachteil.
Status August 2023
Es wurde ein Antrag auf Aufhebung des gesetzwidrig konstruierten Nutzungsverbots ohne vorgeschriebene Ordnungsverfügung am 20.7.2023 per Gerichtsvollzieher der Stadtverwaltung Dorsten übergeben.
Bisher gab es keine Rückmeldung der Stadtverwaltung.
Zur Grenzverletzung durch Überbauung der Fundamente unserer Außenwände wurde Klage beim Amtsgericht eingereicht. Hier hat der Bauunternehmer weder die vorgeschriebene Statik und den erforderlichen Brandschutz nach Bauordnung NRW mit Zustimmung des Bauordnungsamtes beachtet.
Eine Mängelanzeige bei der Bauaufsicht Dorsten und Bauaufsicht des Kreises Recklinghausen, sowie bei der Bauaufsicht des Regierungsbezirks Münster, wurde ignoriert.
Wir wurden von Unternehmern und anderen Bauherren aufgefordert den
willkürlichen Anweisungen der Stadtverwaltung Dorsten entgegenzutreten.
Hierzu gibt es schon einen ersten Erfolg gegenüber einer Forderung unseres damaligen Rechtsvertreters Dr.W. Hier besteht der dringende Verdacht einer Zusammenarbeit mit dem Antragsgegner der Stadt Dorsten zur Klage einer Erteilung einer Abrissverfügung gegen die baufälligen Anbauten des Bauunternehmers. Zum Klagetermin ist unsere Rechtsvertretung Dr.W. aus R. erst mit zweistündiger Verspätung erschienen.
Zu Anfang des Termins wurde daher ein Vergleich vorgeschlagen.
Die Ausführung wurde seitens der Stadt Dorsten in keinem Punkt mit dem Hinweis auf einen allgemeinen Vergleich vollständig erfüllt.
Derzeit wurde bekannt, dass die Bauordnung der Stadtverwaltung Dorsten schon vor dem Vergleich die Schwarzbauten des Nachbarn bereits 2018 genehmigt hatte.
Weiter hat unsere frühere Rechtsvertretung Dr. W. nach eigener Aussage in Absprache mit der Stadtverwaltung und dem Richter des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen den Vergleich vorgeschlagen hat.
Durch Unterstützung der Genossenschaft wurde uns eine Rechtsvertretung im Nachbarkreis vorgeschlagen. Bemühungen unsere früheren Rechtsvertretungen mit Vertreter/innen der Stadtverwaltung zusammen die Problematik mit der Nachbarbebauung waren jahrelang erfolglos. Kommentar einer Kanzlei: "Die Stellungnahmen der Stadtverwaltung sind das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben sind."
Hier wurde mit dem Zeitfaktor zu unserer Aufgabe spekuliert.
Nach dem 1949 genehmigten Wiederaufbau unseres Gebäudes werden wir, bis zum Schadenersatz gegenüber dem Steuerzahler, vertreten durch die Stadtverwaltung, das Gebäude für unsere Nachfahren erhalten, und die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften fordern.
Wir werden weiter informieren.
Status 11_2023
Der Nachbar weigert sich mit allen Mitteln einen Gutachter zu unserem Rückbauanspruch einzuschalten.
Derzeit steht die Baubehörde in Dorsten unter Betrugsverdacht.
Weierhin weigert sich die Behörde, trotz Anzeige, die Standsicherheit und den Brandschutz der Nachbargebäude zu überprüfen.
Weiteres in Kürze.
Status Januar 2024
Im Zuge der Recherche war zu einer Sanierungsanfrage 1993 bei der Bauordnung der Stadtverwaltung Dorsten ein ungenehmigter Eingriff in die Standsicherheit unseres Gebäudes durch die Nachbarbebauung bekannt. Auch der Brandschutz war seitdem durch die Nachbarbebauung aufgehoben. Auch der genehmigte Umbau seit 2018 durch den Neueigentümer änderte diese vorsätzliche und massive Gefährdung der Bewohner in beiden Gebäuden nicht.
Derzeit wurde dieser Umstand bei Behörde, Architekt und Bauunternehmer angezeigt. Auch das widerrechtliche erklärte Nutzungsverbot (ohne Ordnungsverfügung) aufgrund einer angeblichen Nutzungsveränderung wird erneut beklagt. Unsere Anliegen werden jetzt durch 2 kompetente Kanzleien in Bottrop und Borken-Heiden umgesetzt.
Wir berichten weiter.
24.4.2024
Ein Sachverständiger hat die von uns angezeigten Mängel der Nachbarbebauung durch eine mangelhafte Ausführung des Gebäudeanschlusses ergänzt.
Damit wurde, entgegen den Vorgaben zum Brand-bzw. Schallschutz, die Isolierung so durchfeuchtet, dass Teile unserer Gebäudeabschlusswand nicht mehr gedämmt, und massiv durchfeuchtet sind.
Trotz fehlender Baugenehmigung und Brandschutz werden die Räume in den Nachbaranbauten genutzt.
Eine Anzeige wurde beim Bauordnungsamt ignoriert.
Weiter sollten wir auf Vorlage der Bauordnung die maroden Nachbargebäude als Baulast übernehmen!!!
Der Richter beim Amtsgericht Dorsten lehnt grundsätzlich den Einsatz eines Sachverständigen trotz Kostenübernahmeangebot ab!!!!
Weiterhin wird eine Vergleichserfüllung vom Bauunternehmer und
Nachbarn mit Unterstützung der Baubehörde Dorsten beim VG Gelsenkirchen abgelehnt.!!!
Zum Abschluss des Schiedsverfahrens (2023) wurde uns durch den Bauunternehmer und Nachbarn mitgeteilt, dass die Baubehörde eine Vermietung unseres Gebäudes auf Dauer ausschließt.
Wir berichten weiter.
Mai 2024
Nach einem Ortstermin mit einem von uns beauftragten Sachverständigen wurde folgender Sachverhalt festgestellt:
Die ausgeführten Arbeiten des Bauunternehmers und Nachbarn sind fehlerhaft in Bezug auf Standsicherheit, Brand-und Schallschutz, sowie Gebäudeanschluss. (Durchfeuchtung der Außenwand durch fehlende Abdichtung)
Die Standsicherheit wurde durch Nichtausführung einer vorhandenen, und nichtvorhandenen statischen Berechnung mit einer falschen Bescheinigung nachgewiesen.
Die Baubehörde verweigert nach einer Anzeige eine Überprüfung!!!!
Das ist gemeinschaftlicher Betrug!
Zudem greifen die Sanierungsmaßnahmen in die Standsicherheit unseres Gebäudes ein.
Insgesamt ist hier der Baubehörde ein erhebliches Versagen vorzuwerfen. Verstöße gegen BauO NRW, BGB, BauBG sind nachgewiesen. Selbst vorgesetzte Bauaufsichtsbehörden werden
mit falschen Daten getäuscht.
Wir werden auch mit Unterstützung von Architekten und Verbänden weiter um ein rechtmäßiges Verhalten der Stadtverwaltung Dorsten, und Erhalt unseres Eigentums kämpfen.
Hinweis zu Mietinteressenten:
Nach Einschätzung des Sachverständigen ist eine Vermietung nach den, durch den Bauunternehmer und Nachbarn verursachten Schäden an unserem Gebäude, nicht möglich.
Hier ist eine Gesundheitsgefährdung gegeben.
Status September 2024
Es ergeht eine Anzeige wegen gemeinschaftlichem Betrug.